Weiterbildung zum Praxisanleiter

Weiterbildung zur Praxisanleiterin und Praxisanleiter für die Ausbildung von Notfall- und Rettungssanitätern

Nach den Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter (NotSan-APrV) müssen Auszubildende im Rettungsdienst im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung von pädagogisch qualifiziertem Personal betreut werden. Die Weiterbildung zum Praxisanleiter nach dem Notfallsanitätergesetz umfasst in Hessen an einer Lehrrettungswache eine schulische Ausbildungsdauer von 300 Stunden, die berufsbegleitend in Grund- und Fachmodule gegliedert ist. Die Weiterbildung endet nach einer fachpraktischen Ausbildung im Umfang von 160 Stunden und dem Bestehen einer Abschlussprüfung.

Ausbildungsinhalte

  • Lernpsychologie
  • Lernprozesse planen, gestalten und evaluieren
  • selbstorganisiertes Lernen/Lernen in Gruppen
  • Lernziele/Theorie-Praxis-Transfer
  • Lernwiderstände
  • Stress und Burnout beim Lernenden
  • Lernprozesse und Lernbegleitung
  • Bildungsprozesse in der Ausbildung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • CRM in der Ausbildung
  • Methodik und Didaktik
  • Bildungsmanagement / Bildungscontrolling
  • Leistungsbeurteilung

Zulassungsvoraussetzungen

  • mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung als Notfallsanitäter/in

Zielgruppe

  • Notfallsanitäter/in

Ausbildungsziele

Nach Abschluss der Weiterbildung fungieren Praxisanleiter als Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Auszubildenden und konzipieren, koordinieren und evaluieren unter anderem die betriebliche Ausbildung in Abstimmung mit der zuständigen Rettungsdienstschule. Ferner begleiten und beraten Praxisanleiter Auszubildende und sind somit entscheidend an der beruflichen und persönlichen Entwicklung sowie dem Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz der Auszubildenden beteiligt.
Des Weiteren erreichen die Lehrgangsteilnehmenden nach dem Rahmenlehrplan des Landes Hessen, „Weiterbildung Praxisanleiter nach dem Notfallsanitätergesetz“ folgende Kompetenzen:

  • Der Teilnehmer kann auf professioneller Basis Beziehungen gestalten, kommunizieren, kooperieren sowie Konflikte bewältigen.
  • Er ist in der Lage Auszubildende, Mitarbeiter, sowie andere an der Ausbildung Beteiligte professionell zu informieren, anzuleiten und zu schulen.
  • Er ist befähigt Anleitungen und Beratungen professionell anzubahnen und in den praktischen Bereichen durchzuführen.
  • Der Teilnehmer entwickelt ein beruflich-pädagogisches Selbstverständnis als Praxisanleiter und bewältigt Anforderungen fach- und situationsgerecht.
  • Er ist befähigt, Auszubildende qualifiziert einzuschätzen, zu beurteilen und zu benoten, sowie ihr Handeln zu reflektieren.
  • Er ist in der Lage, rechtliche Rahmenbestimmungen und berufliche Entwicklungen zu reflektieren und diese bei seinem Handeln zu berücksichtigen und sein Handeln daran auszurichten.
  • Er ist befähigt Praxiseinsätze fach- und situationsgerecht zu gestalten und konzeptionell bei der Sicherstellung des Theorie- / Praxistransfers mitzuwirken.
  • Er ist in der Lage eine Anleitung zu planen, zu dokumentieren und durchzuführen.

Anmeldung

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